Grundlegend spricht nichts dagegen, Deine Supplements, Superfoods oder Naturkosmetik sogar im Handgepäck mit Dir zu führen. Um die Gepäckkontrolle nicht zu langwierig zu gestalten, wäre es dabei empfehlenswert, diese in der Originalverpackung zu transportieren. Wenn es sich hingegen um flüssige Supplemente (z.B. D3/ K2/ B12) oder flüssige Kosmetik handelt, müssen diese den rechtlichen Vorgaben für das Mitführen von Flüssigkeiten im Handgepäck auf Flugreisen entsprechen. Bitte informiere Dich hierfür bei Deiner Fluggesellschaft oder bei der Bundespolizei.
Beiträge in diesem Abschnitt
- Was sind Spurenelemente?
- Können mögliche genetische Veränderungen beim dem in manchen Produkten eingesetzten Mais sicher ausgeschlossen werden?
- Aus welchem Grund werden (Frucht-)Extrakte eingesetzt?
- Wieso wird HPMC als Kapselhülle eingesetzt?
- Sind die HPMC-Kapselhüllen frei von Carrageen und PEGs?
- Wird HPMC für die Kapselhüllen natürlich aus Pflanzen gewonnen oder ist es chemisch hergestellt?
- Ist Leinsamenmehl als Füllstoff nicht sehr oxidationsfreudig?
- Sind die Produkte frei von Pestiziden?
- Enthalten die Produkte Palmöl?
- Sind die Produkte "halal"-zertifizert?
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