Wird ein Rohstoff in mehreren Ländern hergestellt, gilt gemäß EU-Recht jenes Land als Ursprungsland, in dem der letzte wesentliche Verarbeitungsschritt erfolgt ist. Das bedeutet nicht unbedingt, dass die Acerola Kirschen aus unserem Vitamin C auch in Frankreich angebaut wurden. Jedoch dürfen wir nur das Ursprungsland ausloben, wie das EU-Recht es uns vorgibt.
Die Acerolafrüchte selbst werden in Südamerika und die Hagebutten in China angebaut.