In unseren Coenzym Q10 Kapseln findet Siliziumdioxid (E 551) lediglich in sehr geringen Mengen Verwendung, um eine optimale Stabilität der Kapselhülle zu gewährleisten. Da es zahlreiche Definitionen der Begrifflichkeit "Nano" gibt, werden Stoffe wie Siliziumdioxid teilweise als "Nanomaterialien" identifiziert, teilweise nicht. Eine klare Differenzierung ist hier also nicht einfach gegeben.
Zwei Beispiele: Aufgrund der feinen Merkmale innerhalb der Aggregate wird Siliziumdioxid nach der ISO-Definition als nanostrukturiertes Material eingestuft. In rechtsverbindlichen europäischen Definitionen, z.B. der Kosmetik, Novel Food oder der Lebensmittelinformationsverordnung müssen neben dem Parameter "Größe" weitere Aspekteberücksichtigt werden, wie z.B. die Löslichkeit oder die Absicht der Produktion. Siliziumdioxid wird vor diesem Hintergrund nicht als "Nanomaterial" definiert. Die unterschiedlichen Definitionen schaffen leider eine gewisse Unsicherheit, allerdings möchten wir daran erinnern, dass "Nano" ein Größenindikator und kein bestätigter Risikoindikator ist.
Siliziumdioxid (E551) wird seit Jahrzehnten als Lebensmittelzusatzstoff verwendet und zahlreiche Studien wiesen nach, dass diese Verwendung sicher ist. Die jüngste Bestätigung wurde im wissenschaftlichen Gutachten der EFSA (Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit) vom Januar 2018 gegeben. Darin wurde erneut bestätigt, dass die Verwendung von Siliziumdioxid in Lebensmitteln sicher ist, es wurden keine Hinweise auf Toxizität gefunden.